VERARBEITUNGSANLEITUNG
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit dem Kauf dieser Natur-Tapeten haben Sie etwas Besonderes erworben. Wir bitten Sie, folgende Hinweise zu beachten, damit die Wirkung der exklusiven Wandbekleidung voll zur Geltung kommt. Diese Tapeten werden aus hochwertigen Materialien und mit größter Sorgfalt gefertigt. Farbabweichungen, Unregelmäßigkeiten in der Struktur sowie Schattierungen, die von Rolle zu Rolle und innerhalb einer Rolle auftreten können, sind durch diverse Material-Kompositionen möglich und durch die Technik der Fabrikation bedingt. Diese bekannten Echtheitsmerkmale bieten keinen Anlaß zu Beanstandungen.
W I C H T I G !
V O R D E R V E R A R B E I T U N G U N B E D I N G T B E A C H T E N :
1) Prüfen Sie, ob die richtige Tapete in ausreichender Menge und mit gleicher Anfertigungsnummer geliefert wurde.
2) Der Käufer muß mit der Eigenart dieser Tapete vertraut gemacht werden.
3) Bei handgefertigten Tapeten (z.B. Gras, Kork, Blatt, Sisal, Bambus, Metall etc.) vor dem Zuschneiden die einzelnen Rollen aufeinander abstimmen, in ihrer Wirkung auf die Wände verteilen und evtl. mehrmals umgruppieren. Je nach Beschaffenheit der Rollen sind die Kanten zu beschneiden. Mit der Verarbeitung wird der Warenausfall akzeptiert.
4) Prüfen Sie die Farbtongleichheit und einwandfreie Beschaffenheit. Nach Zuschnitt und / oder Verarbeitung können keine Reklamationen anerkannt werden.
5) Prüfen Sie, ob der Untergrund tapezierfähig und geeignet ist. Sorgen Sie für die nötigen Vorarbeiten gemäß gültigen technischen Regelwerken und Prüfrichtlinien.
6) Prüfen Sie, vor und während der Verarbeitung der ersten 3 Bahnen, ob gestürzte Tapezierung erforderlich ist. Wir empfehlen passende Farben und Lacke erst nach Erhalt der Wandbekleidung zu mischen und abzutönen, da Farbabweichungen zu Musterbüchern materialbedingt sind. Beanstandungen von bereits ge- oder beschnittener Ware oder tapezierter Ware werden nicht über 3 Bahnenlängen akzeptiert, auch dann nur, wenn der Fehler nicht vorher gesehen werden konnte. Ansonsten gelten die Prüfrichtlinien für Tapeten vor der Verarbeitung, wie vom Hauptverband des Deutschen Maler- und Lackiererhandwerks, Speyerer Str.3 60327 Frankfurt/Main herausgegeben wurden bzw. die entsprechenden DIN-Normen, Vorschriften und VOB 18366 sowie BFS-Merkblätter 7 und 16.
V O R A R B E I T E N
Die Untergründe müssen neutral, fest, sauber, trocken, glatt, von einheitlichem Farbton und gleichmäßig saugfähig sein. Wasserlösliche Anstriche und alte Tapeten müssen entfernt werden. Um die Wirkung dieser Wandbeläge nicht zu beeinträchtigen, rauhe Untergründe mit gipshaltiger Spachtelmasse, wie Metylan GI Glätt- und Füllspachtel innen, glätten. Bei transparenten Tapeten muß der Untergrund im Farbton einheitlich sein. Besonders darauf achten, daß bei der Verklebung von Rollenmakulatur der Kleister oder Kleber immer eine größere oder mindestens gleichgroße Klebekraft besitzt wie die nachfolgende Tapezierung. Die Verklebung von Außeneck-Profilleisten ermöglicht die Erstellung senkrechter Ecken und sauberer Eckanschlüße.
V E R K L E B U N G
Bambus-Tapeten mit Papierrücken.
1. Spezialkleister wie z.B. Metylan-Spezial oder Optalin-Spezial o.ä. im Ansatz 1:20 (1 Päckchen auf 4 Ltr. Wasser) einrühren. Bei schwach saugenden Untergründenca. 25% Metylan Ovalit T beimischen. Oder: z.B. Metylan NP Power Graanulat Plus.
2. Nur eine Bahn auf den Tapeziertisch legen, gleichmäßig, nicht zu dick einkleistern und zusammenlegen. Schlaufen nicht knicken - anschließend sofort aufrollen.
3. Nach einer Weichzeit von ca. 8 Minuten (gleiche Weichzeit für alle Bahnen) auf Stoß tapezieren und mit Moosgummiwalze sorgfältig andrücken. Mica-Tapeten nicht gestürzt verarbeiten. Kleisterflecke unbedingt vermeiden.
A L L G E M E I N E H I N W E I S E
Verarbeitungsanleitungen können nur als Richtlinien dienen, die den verschiedenen zu verklebenden Materialien und jeweiligen Untergründen und Arbeitsbedingungen anzupassen sind. Bei auftretenden Schwierigkeiten während der Verarbeitung, die Arbeit sofort abbrechen und fachlichen Rat einholen. Verarbeitungskosten für bereits tapezierte, fehlerhafte Ware und andere daraus resultierende Ersatzansprüche werden nicht anerkannt. Diese Verarbeitungsrichtlinien sind Bestandteil der Lieferbedingungen.